Radwege, Fußwege und gemeinsame Geh- und Radwege: Wo Mischverkehr zulässig ist und wie er organisiert werden muss, erläutern zwei neue Broschüren von FUSS e.V. Die gibt es kostenlos zum Herunterladen, einmal in ausführlicher Langfassung und zusätzlich in übersichtlicher Kurzfassung auf 12 Seiten.
Vorweg in aller Kürze: Gemeinsame Geh- und Radwege sind innerorts aus Verkehrssicherheitsgründen nur im Ausnahmefall anzuordnen, so das Bundesverkehrsministerium.
FUSS e.V.: Neue Broschüren zu Geh- und Radwegen
- Gehwege, Radwege, Mischwege. Regeln für Verkehrsteilnehmer, Planende und Behörden
Handliche, übersichtliche Kurzfassung auf 12 Seiten - Radfahrer auf dem Gehweg, Fußgänger auf dem Radweg - Regeln, Konflikte, Verbesserungspotenzial
Ausführliche Fassung mit Richtlinien, Quellen, Gerichtsurteilen und Verbesserungsvorschlägen
Hinweis: Die Broschüren sind derzeit in Überarbeitung. Mehr Information: https://fuss-ev.de/verein/unsere-publikationen/#gehwege-radwege-mischwege
Gemeinsame Geh- und Radwege: Nur im Ausnahmefall
Ein Gehweg ist Verkehrs-, Aufenthalts- und Schutzraum für zu Fuß Gehende, ein Radweg ist Verkehrs- und Schutzraum für Radfahrende, erinnert die Broschüre.
Das Bundesverkehrsministerium schreibt eindeutig vor: „Die Anlage gemeinsamer Geh- und Radwege ist in Ortsdurchfahrten aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Ausnahmefälle zu beschränken.“(1)
Gemeinsame Geh- und Radwege dürfen innerorts nur im Ausnahmefall angeordnet werden. Wenn dort zusätzlich noch Radfahrende in Gegenrichtung fahren sollen, kann das also nur der absolute Ausnahmefall vom Ausnahmefall sein - und dürfte damit praktisch überhaupt nicht vorkommen.
Straßen sicher machen für den Radverkehr
Der Autor Dietmar Rudolph erklärt: "Wenn der Seitenraum einer Straße zu schmal für eine verkehrssichere Gestaltung ist, kann es nur einen Grund geben, Radfahrer trotzdem auf den Gehweg zu verbannen: eine gefährliche Fahrbahn.
Gefährliche Fahrbahnen dürfen aber innerstädtisch überhaupt nicht vorkommen. Wo der Verkehr auf der Fahrbahn so gefährlich ist, dass man Radfahrer dort nicht führen kann, muss die Ursache behoben werden. Es muss dann oberste Priorität der Verkehrsplaner sein, die Fahrbahn an diesen Stellen sicher zu machen. Und zwar so sicher, dass Radfahrer hier gefahrlos fahren können", so in der Langfassung der Broschüre auf Seite 79.
(1) BMDV: „Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundesstraßen“ (Ortsdurchfahrtenrichtlinien – ODR), §12a Abs. 3.
Broschüren herunterladen
- Gehwege, Radwege, Mischwege. Regeln für Verkehrsteilnehmer, Planende und Behörden
- Radfahrer auf dem Gehweg, Fußgänger auf dem Radweg - Regeln, Konflikte, Verbesserungspotenzial
Ausführliche Fassung mit Richtlinien, Quellen, Gerichtsurteilen und Verbesserungsvorschlägen
Hinweis: Die Broschüren sind derzeit in Überarbeitung. Mehr Information: https://fuss-ev.de/verein/unsere-publikationen/#gehwege-radwege-mischwege
- ADFC Lüneburg: Fußwege sind keine Radverkehrsförderung. Lüne-Blog, 15.06.2022