Der Fußverkehr rückt immer mehr in den Fokus. Jeder Mensch, sofern nicht körperlich eingeschränkt, ist täglich zu Fuß unterwegs. Wer den Fußverkehr fördert, fördert gleichzeitig klimafreundliche Mobilität, Handel, Tourismus und Naherholung. 

Umso überraschender ist, dass der Fußverkehr im Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Lüneburg (Dezember 2022) praktisch keinerlei Rolle spielt. Das muss sich ändern, fordert FUSS e.V. Lüneburg in seiner Stellungnahme. 

Regionales Raumordnungsprogramm: Planung für die nächsten zehn Jahre im Landkreis

Das neue Regionale Raumordnungsprogramm – kurz RROP – des Landkreises Lüneburg gibt vor, wie sich die Region entwickelt. Bis zum 17. April 2023 lief das öffentliche Beteiligungsverfahren: Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Träger öffentlicher Belange und sonstige Betroffene waren aufgerufen, zu den Planungen Stellung nehmen.

Mit dem RROP will der Landkreis Lüneburg Bevölkerungs-, Siedlungs-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Landschaftsentwicklung im Kreisgebiet steuern. Er stellt die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Landkreises für einen Zeitraum von zehn Jahren dar.

Ausführlich werden hier auf über 500 Seiten unter anderem Ziele und Grundsätze für Schiene, öffentlichen Verkehr, Kfz-Verkehr Radverkehr, Schifffahrt und Luftverkehr formuliert. Nach dem Fußverkehr, der dritten Säule der klimafreundlichen Mobilität im Umweltverbund, sucht man jedoch vergeblich.

 

FUSS e.V. Lüneburg: Stellungnahme zum Entwurf für das Regionale Raumordnungsprogramm

Dringend: Planerische Ziele und Grundsätze auch für den Fußverkehr aufnehmen

Jeder Mensch ist Fußgängerin oder Fußgänger, sofern seine körperliche Beweglichkeit nicht eingeschränkt ist. Gehende können sich nahezu auf allen Flächen und auch auf engem Raum bewegen. Diese Flexibilität und die Unterschätzung der Bedeutung des Fußverkehrs lassen ihn bei einer fahrzeugorientierten Stadt- und Verkehrsplanung leicht in Vergessenheit geraten.

Die Anzahl der Wege, die wir zu Fuß zurücklegen, wird häufig unterschätzt. Dabei gilt der Fußverkehr als dritte Säule der klimafreundlichen Mobilität im sog. Umweltverbund - neben Rad- und öffentlichem Verkehr.

Fußverkehr vollständig aus dem Blick geraten

Leider ist auch im vorliegenden Regionalen Raumordnungsprogramm für den Landkreis Lüneburg, 1. Entwurf Dezember 2022, der Fußverkehr vollständig aus dem Blick geraten.

Während Kfz-, Schienen-, Rad- und öffentlicher Verkehr ausführlich verhandelt werden, taucht der Begriff "Fußverkehr" auf insgesamt 541 Seiten nur zweimal auf - einmal in allgemeinster Form in Zusammenhang mit der Siedlungsentwicklung, einmal zur Ermöglichung von schnellem Radverkehr (siehe unten*).

Dringend: Planerische Ziele und Vorgaben auch für den Fußverkehr aufnehmen

Aus diesem Grund beantragen wir als Vertreter:innen des Fachverbands Fußverkehr Deutschland dringend, den Fußverkehr mit einem eigenen Abschnitt in Kapitel 4 "Mobilität, Verkehr, Logistik" aufzunehmen und dort verkehrspolitische, stadtplanerische und bauliche Ziele und Vorgaben für den Fußverkehr zu formulieren.

Beim Radverkehr ist ausdrücklich formuliert: "Die Bedingungen des Radverkehrs im Landkreis Lüneburg sollen verbessert und der Anteil des Radverkehrs am Verkehrsaufkommen gesteigert werden. Es soll ein attraktives Wegeangebot für den Radverkehr in Form eines gegliederten Radwegenetzes gesichert und entwickelt werden." (S. 34, 4.1.2 12-13).
Das sollte in absolut gleicher Weise für den Fußverkehr gelten.

Benennung eines/einer Fußverkehrsbeauftragten

Zu bedenken ist dabei: Die Förderung des Fußverkehrs dient nicht nur der Förderung der individuellen, klimafreundlichen Mobilität, sondern ebenso der Förderung von Handel, Tourismus und Naherholung.

Um zu verhindern, dass der Fußverkehr weiterhin derart übersehen wird, schlagen wir die Benennung einer Person beim Landkreis als Fußverkehrsbeauftragte vor. Die benannte Person sollte im Rahmen der verkehrsplanerischen Aufgaben des Landkreises schwerpunktmäßig auf die Belange des Fußverkehrs achten und diese einbringen.

Solche Fußverkehrsbeauftragte gibt es mittlerweile in vielen größeren und kleineren Städten.


*Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Lüneburg

1. Entwurf Dezember 2022

Nur zwei Erwähnungen des Fußverkehrs:

  • S. 57, Zu Ziffer 2.1.1 09, Satz 2:
    "Verkehrslenkung und -beschränkung können etwa durch eine angepasste Regional- und Bauleitplanung, durch eine Optimierung und Stärkung des ÖPNV, durch eine Verbesserung des Angebots für den Rad- und Fußverkehr, durch eine Verknüpfung der Mobilitätsträger oder durch Sperrungen, Verkehrsberuhigungen und intelligente Verkehrsführungen erreicht werden."
  • S. 237, Zu Ziffer 4.1.2 14:
    Dabei werden die großzügigeren Ausbaustandards zu Radschnellverbindungen von vier Metern Breite, eine Trennung vom Fußverkehr und geringe Wartezeiten an Knotenpunkten angestrebt, um eine hohe durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit zu ermöglichen.