Das Grünband Innenstadt ist ein städtebauliches Förderprojekt. Der Rahmenplan wurde 2020 vom Rat beschlossen und reicht insgesamt über zehn Jahre bis zum Jahr 2029. Das Vorhaben umfasst verschiedene Maßnahmen rund um die innerstädtischen Grünanlagen Kalkberg, Scunthorpeplatz, Liebesgrund, Kreidebergsee, Reichenbachplatz und Basteihalbinsel.
Die Vorhaben werden schrittweise Jahr für Jahr umgesetzt. Grundlage ist der beschlossene Rahmenplan, die Detailplanung wird jeweils ortsbezogen entwickelt.
1. Worum geht es dabei?
Das Vorhaben, niedergelegt in "Städtebaulich-freiraumplanerischer Rahmenplan 'Grünband Innenstadt' der Hansestadt Lüneburg" (PDF-Datei - mehr) hat folgende Zielsetzungen (S. 23):
- Einen zusammenhängenden, innerstädtischen Freiflächenverbund herstellen
Erläuterung: Das bezieht sich sowohl auf die Wegeverbindungen wie auch auf die ökologische Verknüpfung der Freiflächen. Diese wird als sehr wichtig angesehen, um die Lebensräume zu vernetzen und Trittsteinbiotope für Insekten und Kleintiere zu schaffen. - Die räumliche Verknüpfung zu den angrenzenden Quartieren verbessern
- Naturschutzfachlich hochwertige Biotopstrukturen schaffen, erhalten und aufwerten
- Qualitätvolle Naherholungsbereiche für unterschiedliche Nutzergruppen schaffen
- Historische Stadtstrukturen erhalten, aufwerten und herausstellen.
2. Welche Rolle spielen Verkehr und Mobilität in dem Konzept?
Eine wichtige. Der Rahmenplan konstatiert: "Die Freiflächen innerhalb des Untersuchungsbereichs liegen zwar räumlich eng beieinander, es fehlt jedoch an einer ökologischen und räumlichen Verknüpfung der Freiräume zur Herstellung eines zusammenhängenden Freiflächenverbundes."
Diese Verknüpfung soll durch bauliche und gestalterische Maßnahmen an den zu überquerenden Straßen erreicht werden (S. 15).
3. Welche konkreten Maßnahmen in Bezug auf die Verkehrsführung werden genannt?
a) Als erste Maßnahme mit hoher Priorität wird die Umgestaltung des Straßenraums im Bereich Neuetorstraße genannt (S. 43). Damit sollen Fußgängerquerung und Radverkehr verbessert werden.
"Im Bereich der Neuetorstraße/Vor dem Neuen Tore soll durch eine fahrrad- und fußgängerfreundliche Umgestaltung des Straßenraums der derzeitige Konflikt zwischen den Verkehrsteilnehmer*innen beschwichtigt werden. Wünschenswert wäre eine ganzheitliche Umgestaltung des gesamten Straßenraums zwischen der Straße Am Springintgut und Vor dem neuen Tore" (S.16).
b) Zweite Maßnahme mit hoher Priorität ist die Einrichtung von Querungshilfen im Bereich der Straße Am Springintgut und der Bastionstraße, um die Querung der Straßen für Fußgänger zu erleichtern und die Freiflächen besser miteinander zu verknüpfen (S. 43).
c) Die dritte Maßnahme mit hoher Priorität befasst sich mit der Erneuerung von Wegen.
- Kleiner Wall: Der Gehweg soll so ausgebaut werden, dass Radfahrer*innen und Fußgänger*innen gleichermaßen Freiraum haben.
- Im Eingangsbereich zur Straße Am Springintgut sollen ausreichend breite Wege vorgesehen werden.
- Die Hauptwegeverbindung von der Ecke Lauensteinstraße in Richtung südliche Bastionsstraße und westlich des Parkhauses bis zur Egesdorffstraße in Richtung Innenstadt soll erneuert, stellenweise verbreitert und mit einem separaten Radweg versehen werden.
Weitere Maßnahmen mit hoher Priorität im Wegebereich sind zum Beispiel:
- Neugestaltung des Uferbereichs am Treidelpfad hinter dem Behördenzentrum (S. 47)
- Neugestaltung der Eingangsbereiche an allen Grünbereichen (S. 49-52)
- Neugestaltung des Reichenbachplatzes: "Der Reichenbachplatz soll durch eine Neugestaltung in seiner Bedeutung als Stadteingang und verbindendes Element zwischen unterschiedlichen Stadtstrukturen und Freiräumen gestärkt werden. Auch die Funktion als Trittsteinbiotop innerhalb des Grünbands sollte durch zusätzliche Biotopstrukturen verbessert werden. Für die Ausgestaltung des Platzes wird angeregt, einen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb auszuloben."
4. Welche Rolle spielt Barrierefreiheit im Rahmenplan?
Die Belange von seh- und gehbehinderten Menschen sollen grundsätzlich stets berücksichtigt werden (S. 6).
So wird in den Anlagen (S. 4) ergänzt:
- "Durch die Verwendung von DIN-gerechten Rampen und die Vermeidung von Stufenanlagen sollten barrierefreie Zugänge zu den öffentlichen Freiflächen geschaffen werden. ...
- Bei kombinierten Geh- und Radwegen sollten die verschiedenen Spuren gestalterisch voneinander getrennt werden, um Konflikte zwischen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen zu vermeiden.
- An Hauptwegeverbindungen sollte wenn möglich ein Schlechtwetterstreifen in befestigter Bauweise vorgesehen werden."