Außengastronomie belebt die Innenstadt und Aufsteller sollen für Werbung sorgen. Geschäftsleute müssen sich dafür vom Ordnungsamt die Genehmigung einholen und zahlen dafür auch einen Beitrag.(1) So weit, so gut. Wenn der Fußverkehr dann aber keinen Platz mehr hat, heißt es leider: "Ich steh im Weg!"

Einladung zur "Trainingsstunde" am Samstag, 11. Oktober 2025

Die Mitglieder der AG Lüneburg zu Fuß gehen damit gewohnt humorvoll um: "Wir laden Sie herzlich ein zu einer 'Trainingsstunde' am Samstag, 11. Oktober 2025, von 11 bis 12 Uhr in der Heiligengeiststraße! Denn um Aufsteller und Restaurant-Tische kann man Slalom fahren, damit Gewichte heben und vieles mehr."

Darum geht's: Sicherheit, Barrierefreiheit und Aufenthaltsqualität 

Für den Fußverkehr in Lüneburg fordern wir ein barrierefreies Fußverkehrsnetz im Innenstadtbereich, das wichtige Ziele - auch für den Tourismus - miteinander verbindet.

  • Glatte Oberflächen auf den Wegen des Fußverkehrs
  • Furten mit glatter Oberfläche an wichtigen Übergängen
  • Ausreichend breite Gehwege: Zwei Personen sollen gut nebeneinander gehen oder aneinander vorbeigehen können - auch mit Kinderwagen oder Rollator.
Bitte Rücksicht nehmen und Fußverkehr nicht behindern

Wir wenden uns daher an die Hansestadt mit der Bitte, erteilte Genehmigungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren, wenn sie den Fußverkehr behindern und gefährden. Das sieht die Sondernutzungssatzung der Hansestadt ausdrücklich vor. (2)

Und an Handel und Gastronomie richten wir die Bitte: Nehmen Sie Rücksicht! Achten Sie darauf, dass für den Fußverkehr genügend Platz bleibt. Auch mit einem Rollator oder einem Kind an der Hand sollte man gut an Ihrem Geschäft oder Ihrem Restaurant vorbeigehen können! 

Denn: Ein schönes Lüneburg, in dem man gern unterwegs ist - und Straßen, durch die man immer wieder gern geht. Das ist unser gemeinsames Ziel!

Unterstützen Sie unser Anliegen und kommen Sie vorbei!

Unterstützen Sie unser Anliegen und kommen Sie am Samstag, 11. Oktober 2025, zwischen 11 und 12 Uhr gern in der Heiligengeiststraße vorbei!

Hintergrund: Barrierefreiheit als Grundrecht

Menschen haben das Recht auf Teilhabe am öffentlichen Leben und an der Gesellschaft. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 im Grundgesetz (GG) besagt: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". Das Grundgesetz gilt für das gesamte deutsche Volk und steht über allen anderen Rechtsnormen. Das Grundrecht auf Barrierefreiheit im öffentlichen Raum gilt für Gebäude, Straßen, Transportmittel und öffentliche Gebäude und Einrichtungen.

Die Arbeitsgemeinschaft Lüneburg zu Fuß

Die Arbeitsgemeinschaft Lüneburg zu Fuß ist ein Zusammenschluss von Vereinen und Initiativen in Lüneburg wie ADFC, Behindertenbeirat, Blinden- und Sehbehindertenverband, FUSS e.V., Lebenshilfe und VCD. Wir setzen uns ein für guten Fußverkehr, machen auf Barrierefreiheit aufmerksam und wollen Rücksichtnahme und ein gutes Miteinander fördern.

  • Lünepedia: AG Lüneburg zu Fuß
  • Kontakt: Über die einzelnen Gruppen oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Hansestadt Lüneburg: Regelungen zur Sondernutzung

Die Sondernutzungssatzung der Hansestadt regelt die private Nutzung von öffentlichen Flächen. Die Gebühren, die dafür anfallen, sind in der Gebührenordnung zusammengestellt.

Foto: M. Ihnen. Aufsteller, die den Weg versperren, sind für Menschen im Rollstuhl eine Schikane und Gefahr. Nicht alle Rollstuhlfahrenden haben die Kraft, eine solche Stufe allein zu überwinden.